§§§ Vorsorge im rechtlichen Sinne – Die Vorsorgevollmacht

von Claudia C. Kochale, Rechtsanwältin und Dozentin Ganz junge Menschen benötigen keine Vorsorgevollmacht. Haben junge Menschen bis 17 Jahre einen Unfall oder sind gesundheitsbedingt nicht ansprechbar, ist zumindest deren Vertretung kein Problem. Bis zum 18.Geburtstag haben Mutter, Vater oder ein Vormund die elterliche Sorge inne. Damit dürfen sie das Kind automatisch in den Angelegenheiten der … Weiterlesen …